Neuregelung zur An- und Abmeldung von Stromverträgen seit dem 06. Juni 2025
EWG Vagen e.G. setzt neue gesetzliche Vorgaben um
Seit dem 06. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Fristen für die An- und Abmeldung Ihres Stromvertrages. Bisher konnte man sich bei seinem Stromanbieter bis zu 6 Wochen rückwirkend an- oder abmelden. Zukünftig sind An- oder Abmeldungen
aufgrund der neuen Vorgaben nur noch für ein Datum in der Zukunft möglich.
Was ist bei An- und Abmeldung beim Energieversorger zu beachten?
Wenn Sie einen Auszug oder Umzug planen, müssen Sie den Vertrag im Voraus bei uns anmelden bzw. kündigen. Eine rückwirkende Anmeldung oder Kündigung ist seit dem 06. Juni 2025 nicht mehr möglich!
Es gilt dabei folgendes zu beachten:
- Sie können sich frühestens für den folgenden Werktag abmelden.
- Sie können sich frühestens für den übernächsten Werktag anmelden.
Warum ist eine rückwirkende Ab- & Ummeldung nicht mehr möglich?
Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur erlauben es nicht mehr, sich rückwirkend an- oder abzumelden. Wenn Sie sich nicht frühzeitig um den Beginn oder die Beendigung Ihres Stromvertrags kümmern, kann dies für Sie zusätzliche Kosten bedeuten.
Dadurch, dass keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr möglich sind, beginnt und endet Ihr Vertrag erst, nachdem Sie sich bei uns gemeldet haben.
Idealerweise informieren Sie uns mindestens 7 Tage vor Ihrem geplanten Umzug, so vermeiden Sie unnötige Kosten oder Komplikationen durch Verzögerung wie fehlende Informationen oder technische Probleme.
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig abmelde?
Melden Sie den Auszug bzw. die Kündigung nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde?
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden, wird Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer zu vermeiden.
Was ist die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)?
Seit dem 06. Juni 2025 benötigen Sie für jede An- und Abmeldung Ihres Energielieferantenvertrages Ihre Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID).
Die Marktlokations-ID besteht aus 11 Ziffern, die jede Lieferstelle, an der Energie verbraucht und/oder erzeugt wird, erhält. Sie erlaubt eine eindeutige Zuordnung und erleichtert dadurch die Verwaltung der Daten und wird ab 06.06.2025 eine
Pflichtangabe sein.
Die für Sie geltende MaLo-ID ist auf Ihrer Rechnung zu finden.